Agb

Franziska Menninga, Kanalstraße Süd 4a, 26629 Großefehn, Telefon: 01725752402,
info@menninga-fotografie.de

Geschäftsbedingungen Franziska Menninga (AGB-2024)

I Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Franziska Menninga und/oder seine(n) Assistenten / Mitarbeitern durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.

2. Ausschließlich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

3. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen.

Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung.

4. Definitionen:

A) „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

B) Fotografin meint Franziska Menninga und/oder seine(n) Assistenten und/oder Mitarbeiter.

5. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildern um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

6. Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

7. Franziska Menninga wird als Fotografin selber und alleine Ihre Hochzeit, Ihr Baby, andere diverse Aufträge fotografieren.

8. Wird für den Auftrag ein Zeitraum statt eines definierten Datums bestimmt, wird wenige Tage vor dem Zeitraum und unter Rücksprache mit der Fotografin der Termin fest gemacht.

II Nutzungs- & Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Bildern zu.

2. Die Fotografin als Bildautorin behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Bilder und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.

Dies trifft zu, sofern “Einräumung der Veröffentlichungsrechte“ auf der “Auftragserteilung“ angekreuzt wurde.

3. Sofern “Einräumung der Veröffentlichungsrechte“ gewählt wurde, wird die Fotografin im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen, noch dem Baby und deren Angehörigen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Bilder zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich die Fotografin in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.

4. Sofern “Einräumung der Veröffentlichungsrechte“ gewählt wurde, hat die Fotografin das Recht, die Bilder der Aufraggeber für Selbstwerbungszwecke (Website, Zeitschriften etc.) zu verwenden.

5. Eine kommerzielle Verwendung oder eine Veröffentlichung der Bilder durch den Auftraggeber bedarf eine schriftliche Genehmigung von der Fotografin. Ausgenommen sind nicht-kommerzielle Webseiten (facebook etc.).

6. Die Auftraggeber werden die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen, dass Bilder möglicherweise veröffentlicht werden und deren Einverständnis für die Veröffentlichung einholen.

7. Die Auftraggeber versichern der Fotografin, dass im Fall einer Veröffentlichung der Bilder die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos vorliegt.

8. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber der Fotografin von der Haftung im vollen Umfang freistellen.

9. Im Gegenzug für die Einräumung der Veröffentlichungsrechte erhalten die Auftragsgeber einen Preisnachlass.

10. Die Auftraggeber erhalten zu Nutzung ausschließlich optimierte Bilder hochauflösend, unkomprimiert im Format JPG. Die Menge ist in der “Auftragserteilung“ vereinbart. Die Vorauswahl trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

11. Die Auftraggeber sind verpflichtet den Inhalt des USB-Sticks/E-mail nach Erhalt auf Unversehrtheit zu überprüfen und ggf. bei Schäden binnen 14 Tage nach Erhalt des USB-Sticks/der E-mails sich bei der Fotografin zu melden. Es wird empfohlen, den Inhalt des USB-Stick/der E-mail nach Erhalt auf einem separaten Datenträger zu kopieren und die Sicherungskopie zu überprüfen.

12. Etwaige Korrekturwünsche wie z.B. SchwarzWeiß-Bild in Farbe zu konvertieren, Veränderungswünsche wie z.B. Retusche etc. sind binnen 14 Tage nach Erhalt des USB-Sticks/der Emails mitzuteilen.

13. Die Aufbewahrung der digitalen entwickelten Bilder als auch der Rohdaten durch der Fotografin ist nicht Teil des Auftrags.

III Leistungen

1. Es werden digitale Bilder im Reportagestil von den Auftraggebern und anwesende Hochzeitsgäste im vorgesehnem zeitlichem Rahmen angefertigt.

2. Es werden digitale Bilder bei den Babys zur Vorauswahl angefertigt.

3. Die Mindestanzahl an Bildern, welche sich auf dem USB-Stick/E-mail befinden ist in der Auftragserteilung definiert.

4. Die Bilder werden von Fotografin in Schnitt, Farbe, Schärfe und falls nötig Retusche bearbeitet.

4. Mit inbegriffen sind von der Fotografin ausgewählte Bilder, welche in einem Schwarz-Weiß-Farbton geliefert werden.

5. Sollten Wetterbedingungen (Sandwinde, Regen etc.) eine Gefahr für die Ausrüstung darstellen, hat die Fotografin das Recht, die vorgeschlagene Örtlichkeit abzulehnen.

IV Vergütung & Rücktritt

1. Für die Herstellung der Bilder wird im Rahmen eines Fotopaketes ein Honorar nach dem Kleinunternehmergesetz §19 festgelegt. Über das jeweilige Hochzeitspaket/Babypaket/andere Pakete hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden, oder Stückzahl abgerechnet.

2. Die Reisekosten (Kilometerpauschal, Hotelkosten etc.) sind im Paketpreis mit inbegriffen.

3. Nach Ablauf der in der “Auftragserteilung“ genannten Zeit, beträgt die Investition für jede zusätzlichen Stunde, die ausdrücklich gewünscht wird 140,- €.

4. Mögliche außerplanmäßige Spesen und Kosten (z.B. Taxikosten um nach einer Rundfahrt zurück zum Pkw zu kommen) tragen die Auftraggeber gesondert.

5. Das Honorar ist innerhalb von 10 Tage nach Erhalt der digitalen Mini-Übersichten der Bilder und der dazugehörigen Rechnung zu überweisen.

Franziska Menninga, Kanalstraße Süd 4a, 266629 Großefehn, Telefon: 01725752402, info@menninga-fotografie.de

6. Nach Eingang der Zahlung werden die Bilder und alle Zusatzleistungen (z.B. Hochzeitsbilder) an die Auftraggeber unverzüglich versandt.

7. Die Auftraggeber haben das Recht von diesem Vertrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zurückzutreten. Das Eingangsdatum der schriftlichen Erklärung bei Frau Menninga ist entscheidend.

A) 12 Monate vor Buchungstermin: 10 % des vereinbarten Honorars

B) 9 Monate vor Buchungstermin: 25 % des vereinbarten Honorars

C) 6 Monate vor Buchungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars

D) 3 Monate vor Buchungstermin: 75 % des vereinbarten Honorars

E) 1 Monat und kürzer vor Buchungstermin: 100 % des vereinbarten Honorars

8. Die Organisation der Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt.

Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) die Fotografin nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Die Fotografin verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.

9. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, und sollte die Fotografin aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird sie sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.

10. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.

11. Bei Verlust von Fotomaterial, Fehlfunktionen der Kamera, Pannen bei der Verarbeitung oder Verlusten und Beschädigungen, die nachweislich nicht durch Verschulden von Frau Menninga entstanden sind, besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.

12. Für Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

V Datenschutz & salvatoresche Klausel

1. Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten Vereinbarungen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt das allgemeine deutsche Recht.

3. Gerichtsstand ist Aurich, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.

Fotografin Franziska Menninga, Großefehn, den 01.01.2024